DSGVO-Rechte
Antrag auf Datenübertragbarkeit.
Gemäß DSGVO Artikel 20 haben Sie das Recht, eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln.
So stellen Sie den Antrag
Schreiben Sie an privacy@audact.ai mit den folgenden Angaben. Wir antworten innerhalb von 30 Tagen.
- Vollständiger Name (wie auf dem amtlichen Ausweis)
- Konto- oder Kundenreferenz, sofern vorhanden
- Umfang des Exports — welche Daten und welcher Zeitraum
- Methode der Identitätsprüfung (sicherer Upload-Link)
- Bevorzugtes Format: JSON (Standard), CSV oder W3C Verifiable Credential
- Ziel einer direkten Übermittlung zwischen Verantwortlichen, sofern gewünscht
Vorausgefüllte E-Mail öffnen 30-Tage-Antwort-SLA
Anbieterwechsel für Kunden
Für B2B-Kunden, die die Audact-Plattform verlassen, siehe auch unsere Wechselrechte nach dem EU Data Act: zwei Monate Kündigungsfrist, Export mit funktionaler Gleichwertigkeit, keine Wechselgebühren ab dem 12. Januar 2027.