P27 Erkennung schutzbedürftiger Personen
GB2606415.4Echtzeit-Erkennung von Anrufern in schutzbedürftigen Zuständen (Ältere, Gestresste, in Krisensituationen). Löst Weiterleitung an Mensch und besondere Behandlungsprotokolle aus.
Anwendungsfall: Versicherung, Gesundheitswesen, Kundensupport — Sorgfaltspflicht-Compliance für regulierte Branchen.