Artikel 57 — EU-Reallabore
Zuletzt aktualisiert: 24. Mai 2026 · 5 Min. Lesezeit
Reallabore der Mitgliedstaaten für KI-Innovation. Audact beabsichtigt, sich bei den einschlägigen KI-Act-Reallaboren zu bewerben, sobald die Aufnahme eröffnet ist.
KI-Reallabore der Mitgliedstaaten
Artikel 57 — betriebsbereit bis zum 2. August 2026.
Nationale zuständige Behörden + Datenschutzbehörden
Koordiniert über das EU-KI-Büro.
Bewerbung, sobald die Aufnahme eröffnet ist
Über die einschlägigen Reallabore der Mitgliedstaaten hinweg.
Abschlussberichte, nutzbar in der Konformitätsbewertung
Verringerter Verwaltungsaufwand während der Teilnahme.
Artikel-57-Reallabore in der gesamten EU
Artikel 57 verpflichtet jeden Mitgliedstaat, mindestens ein KI-Reallabor zu betreiben, koordiniert über das EU-KI-Büro. Audact beabsichtigt, sich bei den einschlägigen KI-Act-Reallaboren zu bewerben, sobald die Aufnahme eröffnet ist.
Warum die Teilnahme an Reallaboren wichtig ist
Artikel-57-Reallabore bieten qualifizierten Teilnehmern einen direkten aufsichtsrechtlichen Dialog, eine schnellere Klärung von Compliance-Fragen in Graubereichen sowie Abschlussberichte, die in der nachgelagerten Konformitätsbewertung genutzt werden können. Für Audact entsteht dadurch zudem ein strukturierter Kanal, um unsere Evidence-Chain-Architektur mit jenen Behörden zu validieren, die Kundeneinsätze voraussichtlich prüfen werden.
Für Agenturen und Endkunden, die Audact 2027 einsetzen, ist eine an einem Reallabor ausgerichtete Referenzarchitektur ein praktischer Weg zu einer belastbaren Position bei der Prüfung. Zur Klarstellung: Die Teilnahme an einem Reallabor ist ein aufsichtsrechtlicher Dialog unter behördlicher Anleitung — sie ist keine Zertifizierung, Genehmigung oder Billigung von Audact oder eines Einsatzes.
Die Rolle von Audact
- Architektonische Transparenz— Dokumentation des Inline-Proxys, der Evidence Chain, der Policy Engine und der Signaturinfrastruktur, geteilt unter geeigneter NDA.
- Pilotdaten + geschwärzte Exporte— die Evidence Chain ist darauf ausgelegt, reallabor-relevante, geschwärzte Ausschnitte von Einsatznachweisen (mit Einwilligung) für die aufsichtsrechtliche Prüfung zu erzeugen.
- Gemeinsame Arbeitssitzungen— offene Sprechzeiten, in denen zuständige Behörden Angaben verifizieren und konkrete Szenarien durchgängig testen können.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein EU-Reallabor?
Nach Artikel 57 des EU AI Act muss jeder Mitgliedstaat mindestens ein KI-Reallabor einrichten — eine kontrollierte Umgebung, in der KI-Systeme unter behördlicher Aufsicht, mit verringertem Verwaltungsaufwand und klareren Vorgaben entwickelt und getestet werden können.
Bei welchen Reallaboren bewirbt sich Audact?
Audact beabsichtigt, sich bei den einschlägigen KI-Act-Reallaboren zu bewerben, sobald die Aufnahme eröffnet ist. Die Teilnahme an einem Reallabor ist ein aufsichtsrechtlicher Dialog, keine Zertifizierung oder behördliche Billigung.
Welche Vorteile bietet die Teilnahme an einem Reallabor?
Direkter aufsichtsrechtlicher Dialog, schnellere Klärung von Compliance-Fragen, in der Konformitätsbewertung nutzbare Abschlussberichte sowie ein konstruktiver Austausch, der das Durchsetzungsrisiko bei der Skalierung verringert.
Wie können Behörden Kontakt aufnehmen?
Behörden und zuständige Stellen der Mitgliedstaaten erreichen uns unter regulators@audact.ai. Wir teilen Architekturdetails, Dokumentation zur Evidence Chain und Pilotdaten unter geeigneten Vertraulichkeitsvereinbarungen.
Für Behörden
Zuständige Behörden und Aufsichtsstellen der Mitgliedstaaten erreichen das Policy-Team von Audact direkt.
Haftungsausschluss:Diese Seite dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich für Ihre spezifischen Compliance-Pflichten an qualifizierte Rechtsberatung.