Nutzungsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 24. Mai 2026
1. Vertrag
Diese Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) regeln Ihre Nutzung der Compliance-Plattform von Audact, betrieben von Audact AI Ltd, 71-75 Shelton Street, Covent Garden, London WC2H 9JQ, Vereinigtes Königreich („Audact“ oder „Audact AI Ltd“). Geschäftsbeziehungen, Kundenverträge, Einstellungen und Rechnungsstellung gehen nach der Gründung auf die Audact (Ireland) Ltd (in Gründung, voraussichtlich Q3 2026) über. Audact AI Ltd bleibt die IP-haltende Gesellschaft für das Patentportfolio mit 44 Familien.
1A. Annahme & Lizenzgewährung
Indem Sie ein Konto erstellen, auf die Plattform zugreifen oder ein Pilot-Auftragsformular unterzeichnen, nehmen Sie diese Bedingungen für sich selbst oder die juristische Person an, die Sie vertreten. Vorbehaltlich Ihrer fortlaufenden Einhaltung dieser Bedingungen und der Zahlung der anfallenden Gebühren gewährt Audact Ihnen eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und widerrufliche Lizenz, die Plattform für Ihren internen Geschäftsbetrieb und (sofern zutreffend) im Auftrag Ihrer Endkunden während Ihrer Abonnementlaufzeit zu nutzen.
1B. Einschränkungen
Sie dürfen nicht: (a) den der Plattform zugrunde liegenden Quellcode oder die Modelle zurückentwickeln, dekompilieren oder abzuleiten versuchen; (b) die Governance-Engine, die Evidence Chain oder die Ratenbegrenzungen umgehen, deaktivieren oder aushebeln; (c) die Plattform zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts oder Dienstes nutzen; (d) die Plattform außerhalb des Umfangs Ihres Agency-Tier-Abonnements weiterverkaufen, unterlizenzieren oder white-labeln; (e) die Plattform unter Verstoß gegen geltendes Recht nutzen (einschließlich Exportkontrollen, Sanktionen, Verboten der EU-KI-Verordnung oder Datenschutzrecht); oder (f) Eingaben übermitteln, die darauf abzielen, die Plattform zur Erzeugung rechtswidriger, rechtsverletzender oder schädlicher Ausgaben zu veranlassen.
2. Leistungsbeschreibung
Audact stellt eine Compliance-Infrastruktur für Voice AI bereit, darunter: eine Policy-Engine für die regulatorische Durchsetzung über mehrere Rechtsräume hinweg, einen Pre-Response-Validator für Compliance-Prüfungen in Echtzeit und eine Evidence-Schicht für kryptografische Prüfprotokolle.
Audact ist ein Compliance-Werkzeug, keine Rechtsberatung. Sie bleiben für Ihre eigene regulatorische Compliance verantwortlich.
3. Abonnement & Preise
Tarife werden monatlich abgerechnet, sofern keine jährliche Vorauszahlung vereinbart ist. Die Preise entsprechen der zum Kaufzeitpunkt angezeigten oder in einem unterzeichneten Auftragsformular festgelegten Höhe. Für Anrufe, die die Tarifgrenzen überschreiten, fallen Mehrverbrauchsgebühren an. Wir benachrichtigen Sie bei 80 % und 100 % Ihrer Tarifgrenze.
White-Glove-Pilotprogramm: 1.497 EUR einmalige Implementierungsgebühr + 499 EUR/Monat Agency Pro laufend (5.000 Minuten inklusive, 0,11 EUR/Min. Mehrverbrauch). Der Pilot läuft über 90 Tage mit intensivem Engineering-Support, danach läuft das Abonnement auf monatlich rollierender Basis weiter. Der Umfang der Service-Gutschrift-Garantie ist in Abschnitt 4 und in unserem Trust Center beschrieben.
4. Audact-Garantie — Umfang
Die Audact-Garantie gilt ausschließlich für Versäumnisse der Audact-Governance-Engine — d. h. Fälle, in denen die Engine eine Äußerung gemäß den aktiven Regeln hätte blockieren sollen, dies aber nicht getan hat. Umfang und Ausschlüsse sind im Abschnitt zur Audact-Garantie in unserem Trust Center definiert. Konkrete Haftungshöchstbeträge und etwaige Versicherungsdeckung werden nach Prüfung durch EU-Rechtsbeistand in der Reseller-Vertragsvorlage festgelegt (Ziel: Ende Mai 2026); vor dieser Freigabe wird in diesen Bedingungen keine finanzielle Zusage gemacht.
Kunden müssen (a) die Governance-Engine pro Rechtsraum aktiviert halten, (b) gültige API-Zugangsdaten pflegen, (c) die Validierung nicht umgehen oder aushebeln und (d) Vorfälle innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung melden.
Vollständige Garantiebedingungen im Pilot-Onboarding erhalten Sie unter legal@audact.ai.
5. Datenverarbeitung
Audact verarbeitet Anruf-Metadaten in Ihrem Auftrag als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt dieses Verhältnis. Siehe unseren AVV.
6. Geistiges Eigentum
Audact hat 44 zum Patent angemeldete Familien beim UK Intellectual Property Office (UK IPO) eingereicht (PCT-Anmeldung angestrebt für Q1 2027). Sämtliches geistiges Eigentum der Plattform, Modelle, Modellgewichte, Dokumentation, Designs, Marken und Weiterentwicklungen sind und bleiben ausschließliches Eigentum der Audact AI Ltd. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben vorbehalten. Der Kunde behält das Eigentum an den Kundendaten; Audact behält das Eigentum an aggregierten, anonymisierten und statistischen Daten, die aus der Plattformnutzung abgeleitet werden, soweit nach geltendem Recht zulässig.
7. Gewährleistung
Audact sichert zu, die Plattform mit angemessener Sorgfalt und Fachkunde sowie in wesentlicher Übereinstimmung mit der Dokumentation bereitzustellen. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG UND ABGESEHEN VOM VORSTEHENDEN WIRD DIE PLATTFORM „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND AUDACT SCHLIESST ALLE ÜBRIGEN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, INSBESONDERE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. Audact gewährleistet keinen unterbrechungs- oder fehlerfreien Betrieb und erbringt keine Rechtsberatung.
8. Haftungsbeschränkung
Abgesehen vom in Abschnitt 4 definierten Umfang der Audact-Garantie (und sobald in der Reseller-Vertragsvorlage aktiviert) ist die Gesamthaftung von Audact aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen auf die vom Kunden in den 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlten Gebühren begrenzt. Audact haftet nicht für mittelbare, beiläufige, Folge-, exemplarische, besondere oder Strafschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen oder Datenverlust — selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Audact haftet nicht für regulatorische Bußgelder, die aus Fehlkonfigurationen des Kunden, umgangenen Validierungen oder einer Nutzung außerhalb der dokumentierten Parameter resultieren. Nichts in diesen Bedingungen beschränkt die Haftung für durch Fahrlässigkeit verursachte Todesfälle oder Personenschäden, für Betrug oder arglistige Täuschung oder für jegliche Haftung, die nach geltendem Recht nicht beschränkt werden kann.
9. Beendigung
Jede Partei kann bei einem wesentlichen Vertragsverstoß kündigen, der nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wird. Audact kann den Zugang bei unbezahlten Rechnungen, die mehr als 14 Tage überfällig sind, bei Sicherheitsrisiken oder bei einer Nutzung, die gegen Abschnitt 1B verstößt, unverzüglich sperren. Mit der Beendigung endet die Lizenz des Kunden; Audact exportiert die Kundendaten auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen; Evidence-Chain-Aufzeichnungen können für den nach geltendem Recht erforderlichen Zeitraum aufbewahrt werden (Nachweisaufbewahrung nach der EU-KI-Verordnung; bis zu 10 Jahre bei regulierter Nutzung im Finanzdienstleistungsbereich). Die Abschnitte 1B, 6, 7, 8, 10 und 11 bleiben über die Beendigung hinaus bestehen.
10. Anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht von England und Wales. Streitigkeiten werden ausschließlich vor den Gerichten in London, Vereinigtes Königreich, beigelegt, wobei jede Partei in jedem zuständigen Rechtsraum einstweiligen Rechtsschutz zum Schutz ihrer Rechte am geistigen Eigentum oder ihrer vertraulichen Informationen beantragen kann.
11. Kontakt
Rechtliche Anfragen: legal@audact.ai