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DSGVO-Rechte

Löschantrag.

Nach DSGVO Artikel 17 können Sie die Löschung personenbezogener Daten verlangen, die Audact über Sie verarbeitet. Die Löschung erfolgt per Crypto-Shredding: Der je betroffener Person individuelle Verschlüsselungsschlüssel wird vernichtet, wodurch die Daten dauerhaft unlesbar werden – bei gleichzeitiger Wahrung der Integrität der Evidence Chain, die andere Regelwerke vorschreiben (AI Act, MiCA, DORA).

So stellen Sie den Antrag

Senden Sie eine E-Mail an privacy@audact.ai mit den unten genannten Angaben. Wir antworten innerhalb von 30 Tagen.

  • Vollständiger Name (wie auf dem amtlichen Ausweis)
  • Konto- oder Kundenreferenz, falls vorhanden
  • Zu löschende Daten – konkrete Kennungen und/oder Zeitraum
  • Verfahren zur Identitätsprüfung (sicherer Upload-Link wird bereitgestellt)
  • Angeführte Rechtsgrundlage nach Artikel 17 Abs. 1 lit. a–f

Gesetzliche Aufbewahrungsausnahmen

Bestimmte Nachweise (Artikel-50-Offenlegungsattestierungen, MiCA-Artikel-68-Aufzeichnungen, DORA-Incident-Logs) müssen nach EU-Recht aufbewahrt werden. In diesen Fällen führen wir ein Crypto-Shredding der personenbezogenen Daten durch und belassen den kryptografischen Hash-Datensatz unverändert – die Kette bleibt überprüfbar, die personenbezogenen Daten nicht.