Frist · 9. Dezember 2026 · In Kraft
EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 — was der 9. Dezember 2026 ändert, wenn Sie Ihre Marke auf die KI setzen, die Sie verkaufen.
Richtlinie 2024/2853 (die überarbeitete PLD) tritt am 9. Dezember 2026 in Kraft. KI-Software ist erstmals explizit als 'Produkt' erfasst — und strikte Haftung kann Deployer treffen, nicht nur Hersteller.
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Information. Sprechen Sie mit Ihrer eigenen Rechtsberatung darüber, wie die Produkthaftungsrichtlinie für Sie gilt.
Was sich ab dem 9. Dezember 2026 ändert
- KI-Software wird erstmals als 'Produkt' im EU-Produkthaftungsrecht klassifiziert.
- Strikte Haftung — kein Verschuldensnachweis erforderlich — gilt für fehlerhafte KI-Software, die Schaden verursacht.
- Die 'Entwicklungsrisikoverteidigung' ist eingeschränkt: Anbieter können sich nicht damit entziehen, dass ein Fehler zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht erkennbar war.
- Deployer (Agenturen, die KI-Produkte in Betrieb nehmen) können neben oder anstelle des Originalherstellers haftbar gemacht werden.
- Die Beweislast wird für Kläger erleichtert: Gerichte können eine Fehlerhaftigkeit vermuten, wenn Beklagte keine technische Dokumentation offenlegen.
- Schadensersatz erstreckt sich auf Datenverlust, psychischen Schaden und Sachschäden — nicht nur auf Personenschäden.
Wer betroffen ist
Jede Agentur, die Voice AI für EU-Endkunden einsetzt, ist ein 'Deployer' unter der PLD. Sie können gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden, wenn das KI-System Schaden verursacht — auch wenn der Fehler im Modell oder der Plattform eines vorgelagerten Anbieters liegt.
Entscheidend: Wenn Ihr Voice-AI-Anbieter keine technische Dokumentation zum Konformitätsnachweis vorlegen kann, können Gerichte einen Fehler vermuten. Das macht die Wahl Ihres Anbieters — und die von ihm generierte Evidence Chain — zu einem direkten rechtlichen Risikofaktor.
Warum es für Ihre Agentur wichtig ist
DSGVO-Bußgelder sind umsatzbasiert; PLD-Haftung ist schadensbasiert und für Personenschäden oder großflächige Datenzerstörung unbegrenzt. Eine Agentur, die keine anrufgenaue Evidence Chain vorlegen kann — die beweist, was die KI gesagt hat, wann sie es gesagt hat und dass sie ihrem offengelegten Zweck entsprach — sieht sich in Rechtsstreitigkeiten einer Fehler-Vermutung ausgesetzt.
Wie Audact Sie vorbereitet
Jeder Audact-Anruf erzeugt einen manipulationssicheren, kryptografisch signierten Beleg mit:
- Ein signierter, manipulationssicherer Nachweis jedes Anrufs — was gesagt wurde, wann, von welchem Agenten.
- Nachweis, dass die erforderlichen Offenlegungen erfolgt sind und das freigegebene Skript befolgt wurde.
- Scope-of-Practice- und Brand-Governance-Prüfungen, pro Interaktion aufgezeichnet.
- Prüfbereite Exporte, die Sie Ihrem Kunden, Ihrem Versicherer oder Ihrer Rechtsberatung übergeben können.
- Eine kryptografische Hash-Kette, die jeden Anruf mit seiner Konfiguration zum Zeitpunkt des Deployments verknüpft.
Die Evidence-Chain-Technologie von Audact ist zum Patent angemeldet (UK IPO).
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
Diese Seite erklärt die Produkthaftungsrichtlinie in klaren Worten, damit Sie ein informiertes Gespräch führen können. Sie ist keine Rechtsberatung und beschreibt nicht Ihre konkreten Pflichten. Sprechen Sie mit Ihrer eigenen Rechtsberatung darüber, wie die Produkthaftungsrichtlinie auf Sie und Ihre Kunden zutrifft.