Zum Hauptinhalt springen

Responsible-AI-Selbstverpflichtung

Responsible AI bei Audact.

Wir behandeln Responsible AI als operative Praxis, nicht als Grundsatzpapier. Jede der folgenden Verpflichtungen entspricht einer Kontrolle in der Plattform.

Transparenz

Jede KI-Interaktion mit einer natürlichen Person legt offen, dass es sich um KI handelt — in der Sprache und Form, die der jeweilige Rechtsraum verlangt. Die Offenlegung wird pro Anruf kryptografisch attestiert und in einer prüffähigen Evidence Chain gespeichert.

Menschliche Aufsicht

Audact-Deployments setzen eine benannte menschliche Bedienperson voraus, die über die Befugnis und die Werkzeuge verfügt, in jedes Gespräch einzugreifen, es anzuhalten oder zu beenden. Eskalationswege zu einem Menschen werden je Anwendungsfall vor dem Go-live konfiguriert.

Robustheit

Compliance-Prüfungen vor dem Versand blockieren Anrufe, die gegen Offenlegungs- oder Rechtsraum-Regeln verstoßen würden. Brand-Governance-Overlays prüfen Preise, Aussagen und kommerzielle Zusagen in Echtzeit. Die Vorfallerkennung prüft fortlaufend die Evidence Chain.

Fairness

Audact entwickelt keine nutzerseitige Dialogrichtlinie; wir steuern sie. Kunden, die Deployments konfigurieren, durchlaufen FRIA-artige Folgenabschätzungen über die Plattform — mit strukturierten Abfragen zu Risiken bezüglich geschützter Merkmale nach der KI-Verordnung und nationalem Gleichbehandlungsrecht.

Berücksichtigte Standards

Audact orientiert sich an der EU-KI-Verordnung, dem KI-Managementsystem ISO/IEC 42001 (NEN-Track), dem NIST AI Risk Management Framework und den OECD-KI-Grundsätzen. Bei Widersprüchen zwischen diesen Standards haben die Bestimmungen der EU-KI-Verordnung Vorrang.