Deadline · 2. August 2026 · Durchsetzung beginnt
EU-KI-Gesetz Article 50 — was der 2. August 2026 für Voice AI ändert.
Am 2. August 2026 tritt die Durchsetzung von EU-KI-Gesetz Article 50 in Kraft. Jeder Voice-AI-Agent, der mit einer natürlichen Person interagiert, muss sich offenbaren, jede Offenlegung kryptografisch attestieren und lokale Mitgliedstaats-Regelungen erfüllen. Bußgelder: bis zu €7,5 Mio. oder 1,5% des weltweiten Umsatzes (kumulierbar auf DSGVO 4%).
Wer betroffen ist
- Voice-AI-Anbieter (Plattformen wie Audact, Retell, Vapi)
- Voice-AI-Bereitsteller (Agenturen + Endkunden, die Bereitstellungen betreiben)
- Jeder, dessen KI-System mit EU-natürlichen Personen interagiert (unabhängig vom Unternehmenssitz)
Was es erfordert
- Article 50.1 — explizite KI-Offenlegung gegenüber der natürlichen Person zu Beginn der Interaktion
- Article 50.2 — synthetische Inhalte (Audio, Video, Text) müssen maschinenlesbar gekennzeichnet sein (Digital Omnibus könnte dies verzögern; 50.1 ist nicht verzögert)
- Regelungen pro Mitgliedstaat — Deutschland differenziert nach Bundesland
- Manipulationssichere Aufzeichnung der Offenlegung für Regulierungsprüfungen
Was Audact standardmäßig liefert
- Vorgefertigte jurisdiktionsspezifische Offenlegungsskripte in jeder Mitgliedstaatssprache
- Kryptografische Per-Call-Attestierung, dass die Offenlegung abgespielt wurde (P11/P28 patent-angemeldet)
- Per-Mitgliedstaat + Per-Bundesland-Policy-Engine
- Article-50-konforme Nachweiskette bereit für DSB-Inspektion
Wenn Sie eine Agentur sind, sind Sie der Bereitsteller für Ihre Endkunden.
Ihre Haftung ist direkt. Der Regulator Ihres Endkunden wird die Nachweiskette Ihrer Plattform prüfen, wenn etwas schief geht. "Wir nutzen Retell" ist keine Verteidigung.