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Frist · 2. August 2026 · Durchsetzung beginnt

EU-KI-Gesetz Article 50 — was der 2. August 2026 für Voice AI ändert.

Am 2. August 2026 beginnt die Durchsetzung von Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Jeder Voice-AI-Agent, der mit einer natürlichen Person interagiert, muss sich als KI zu erkennen geben, jede Offenlegung kryptografisch nachweisen und die jeweiligen Regeln des Mitgliedstaats erfüllen. Bußgelder: bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99(4), zusätzlich zu den 4 % der DSGVO).

Wer betroffen ist

  • Voice-AI-Anbieter (Plattformen wie Audact, Retell, Vapi)
  • Voice-AI-Bereitsteller (Agenturen + Endkunden, die Bereitstellungen betreiben)
  • Jeder, dessen KI-System mit EU-natürlichen Personen interagiert (unabhängig vom Unternehmenssitz)

Was es erfordert

  1. Article 50.1 — explizite KI-Offenlegung gegenüber der natürlichen Person zu Beginn der Interaktion
  2. Article 50.2 — synthetische Inhalte (Audio, Video, Text) müssen maschinenlesbar gekennzeichnet sein (Digital Omnibus könnte dies verzögern; 50.1 ist nicht verzögert)
  3. Regelungen pro Mitgliedstaat — Deutschland differenziert nach Bundesland
  4. Manipulationssichere Aufzeichnung der Offenlegung für Regulierungsprüfungen

Was Audact standardmäßig liefert

  • Vorgefertigte jurisdiktionsspezifische Offenlegungsskripte in jeder Mitgliedstaatssprache
  • Kryptografische Per-Call-Attestierung, dass die Offenlegung abgespielt wurde (P11/P28 patent-angemeldet)
  • Per-Mitgliedstaat + Per-Bundesland-Policy-Engine
  • Article-50-konforme Nachweiskette bereit für DSB-Inspektion

Wenn Sie eine Agentur sind, sind Sie der Bereitsteller für Ihre Endkunden.

Sie haften unmittelbar. Geht etwas schief, wird die Aufsichtsbehörde Ihres Endkunden die Evidence Chain Ihrer Plattform prüfen. „Wir nutzen Retell“ entlastet Sie nicht.