Artikel 4 — KI-Kompetenzpflicht
Zuletzt aktualisiert: 24. Mai 2026 · 5 Min. Lesezeit
Anbieter und Betreiber müssen für Personal, das KI-Systeme bedient, eine ausreichende KI-Kompetenz sicherstellen. Das geplante Assurance Pack von Audact ist darauf ausgelegt, KI-Kompetenzprotokolle und Schulungsnachweise zu umfassen.
Seit dem 2. Februar 2025
Gilt für jeden Anbieter und Betreiber in der EU.
Personal + Auftragnehmer, die KI in Ihrem Auftrag bedienen
Einschließlich Agentur-Operatoren und Callcenter-Personal.
Schulungsnachweise + Kompetenzprüfungen
Erneuert, wenn sich Systeme oder Anwendungsfälle ändern.
Assurance Pack — KI-Kompetenzmodul (Roadmap)
Geplant: rollenbezogene Pfade, Protokolle, Erneuerungen, signierte Exporte.
Was Artikel 4 verlangt
Anbieter und Betreiber müssen nach besten Kräften Maßnahmen ergreifen, um eine ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals und aller anderen Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme bedienen oder nutzen. Die Kompetenz wird anhand des technischen Wissens der betroffenen Personen, der von ihnen bedienten Systeme sowie der Personen oder Gruppen, bei denen das System eingesetzt wird, beurteilt. Die Behörden erwarten, dass Organisationen dies mit konkreten Schulungsnachweisen, rollenspezifischen Lehrplänen und Auffrischungszyklen belegen können.
Wer die Pflicht erfüllen muss
Jeder Anbieter und Betreiber eines KI-Systems in der EU — nicht nur von Hochrisiko-Systemen. Die Pflicht erstreckt sich auf Dritte, die KI im Auftrag der Organisation bedienen, was sie besonders relevant macht für Agenturen, die KI-Voice-Agents für Kundenmarken betreiben, sowie für BPOs und Managed-Service-Partner.
Wie Audact Artikel 4 abdeckt
- Rollenbezogene Kompetenzpfade— geplante vorgefertigte Module für Compliance-Verantwortliche, Agentur-Operatoren, Supervisoren und Entwickler, abgestimmt auf die Anforderungen von Artikel 4.
- Abschluss- + Kompetenzprotokolle— so gestaltet, dass jedes Schulungsereignis und jedes Ergebnis einer Wissensprüfung der Identität des Operators in der Evidence Chain zugeordnet wird.
- Automatisierte Erneuerung— geplante Auffrischungs-Erinnerungen, ausgelöst durch Systemänderungen, Policy-Aktualisierungen und zeitbasierte Intervalle, mit Exporten als Teil des Assurance Pack.
Häufig gestellte Fragen
Was verlangt Artikel 4?
Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, eine ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals und aller anderen Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung der KI befasst sind.
Seit wann gilt Artikel 4?
Artikel 4 ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar, vor den zentralen Transparenzpflichten nach Artikel 50 am 2. August 2026.
Was gilt als ausreichende KI-Kompetenz?
Eine ausreichende Kompetenz hängt vom Kontext ab: vom technischen Wissen, der Erfahrung und der Ausbildung der betroffenen Personen, den von ihnen genutzten KI-Systemen sowie den Personen oder Gruppen, bei denen die KI eingesetzt werden soll. Der Rechtsakt erwartet ausdrücklich, dass dies durch Schulungsnachweise belegt wird.
Wie hilft Audact?
Das geplante Assurance Pack von Audact ist darauf ausgelegt, ein KI-Kompetenzmodul zu umfassen: rollenbezogene Schulungspfade, Abschlussprotokolle, Nachweise von Wissensprüfungen und Erneuerungs-Erinnerungen, alle an dieselbe signierte Evidence Chain angehängt, die auch für die Artikel-50-Attestierung genutzt wird.
Nächste Schritte
Ein Muster-Kompetenzprotokoll in der Sandbox steht auf der Roadmap. Lesen Sie die Produktübersicht zum Assurance Pack oder sprechen Sie mit uns über frühen Zugang.
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