Eingereicht beim EU-KI-Büro am 3. Juni 2026
EU-KI-Büro · Artikel-50-Konsultation
Audacts Stellungnahme zur Artikel-50-Konsultation des EU-KI-Büros (3. Juni 2026).
Überprüfbare, maschinenlesbare, rechtsraumbewusste Compliance-Nachweise als Standard — eingereicht bei der Artikel-50-Konsultation des EU-KI-Büros im Rahmen des öffentlichen Stakeholder-Verfahrens.
Fünf konkrete Positionen in der Stellungnahme
1 · Überprüfbarkeit
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2 · Maschinenlesbare Nachweise
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3 · Rechtsraumbewusstsein
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4 · Vertragliche Zuordnung zwischen Anbieter und Betreiber
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5 · Offenes Nachweis-Schema
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Warum das wichtig ist
Artikel 50 gilt ab dem 2. August 2026. Ohne operative Überprüfbarkeit verkommt die Pflicht zu selbsterklärter Compliance — und genau das ist es, was die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten dem EU-KI-Büro wiederholt gesagt haben: in der Breite nicht beaufsichtigbar. Die fünf obigen Positionen sind so ausgelegt, dass jeder Anbieter sie umsetzen kann, nicht nur Audact.
Stakeholder-Beteiligung
Audact hat am 3. Juni 2026 eine Antwort auf die öffentliche Artikel-50-Konsultation des EU-KI-Büros eingereicht, erstellt in Zusammenarbeit mit externer EU-Regulierungsberatung.